Das Psy II – Diplom berechtigt AllgemeinmedizinerInnen zur Verrechnung der Position 12d. Sie wurde 2014 eingeführt und ist mit 10% der Fälle limitiert.
Aus der 40. Zusatzvereinbarung vom Jänner 2014:
Position 12d: „Psychosomatisch orientiertes Diagnose- und Behandlungsgespräch“
(im Allgemeinen 20 Minuten), 11/II Punkte, in 10% der § 2-Fälle von Ärzten mit Psy II-Diplom verrechenbar, nicht gleichzeitig mit Pos. 12a, 12b, 12c und 12e verrechenbar; Ordinationsleistungen sind am gleichen Tag nur bei der ersten Sitzung verrechenbar, im weiteren Verlauf nur bei anderer Erkrankung.
Link zur Zusatzvereinbarung
Rückfragen beim Psy-Referat der Tiroler ÄK (Dr. Jochen Strauss)